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Amazon sieht sich in Großbritannien und Deutschland einer verstärkten kartellrechtlichen Prüfung gegenüber

Weitere kartellrechtliche Prüfung für Amazon in Europa: Die britische Kartellbehörde leitete eine Untersuchung des Marktes für ein Amazon Am selben Tag bestätigte die deutsche Regulierungsbehörde, dass sie spezielle Missbrauchskontrollen auf den E-Commerce-Riesen anwenden kann.

Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs (CMA) sagte, die Untersuchung werde zunächst prüfen, ob Amazon eine marktbeherrschende Stellung hat und, wenn ja, ob es diese Stellung missbraucht und den Wettbewerb verzerrt, indem es seinem eigenen Einzelhandelsgeschäft oder Verkäufern, die seine Dienste nutzen, einen unlauteren Vorteil gegenüber anderen Drittanbietern auf dem Marktplatz von Amazon UK verschafft.

Der Schritt folgt einer ähnlichen Prüfung (seit 2018) des E-Commerce-Riesen durch die Europäische Union, deren Mitglied Großbritannien Anfang 2021 offiziell aufhörte CMA jetzt, da das Land die Blockade verlassen hat, mit einer eigenen Untersuchung eingreift, da es nicht mehr verpflichtet ist, doppelte Untersuchungen unter der Leitung der Kommission zu vermeiden.

Die britische Aufsichtsbehörde erklärte, dass sich die Untersuchung auf drei Hauptbereiche konzentrieren werde, nämlich:

  • Wie Amazon sammelt und verwendet Daten von Drittanbietern, auch wenn Ihnen dies einen unfairen Vorteil im Zusammenhang mit Geschäftsentscheidungen Ihres Einzelhandelszweigs verschafft.
  • Wie Amazon legt Kriterien für die Zuweisung von Anbietern als erste/bevorzugte Wahl in der „Buy Box“ fest, auch bekannt als eine auffällige Funktion, die auf Produktseiten angezeigt wird und Kunden mit einem Klick Optionen für „Jetzt kaufen“ oder „In den Warenkorb“ in Bezug auf Artikel gibt einen bestimmten Verkäufer.
  • Wie Amazon legt die Berechtigungskriterien für den Verkauf im Rahmen des Prime-Label-Treueprogramms fest, das Mitgliedern bestimmte Vorteile bietet, wie z. B. schnelle und kostenlose Lieferung.

Früher in diesem Monat Reuters habe das auch gemeldet Amazon bot an, Daten auszutauschen und die Sichtbarkeit der Produkte von Konkurrenten zu erhöhen, um eine Kartellstrafe der EU zu vermeiden, obwohl es noch kein offizielles Wort der Kommission zu einem Urteil gab.

Es ist jedoch möglich, dass jede Vereinbarung angeboten wird Amazon Die EU-Aufsichtsbehörden sind von der britischen Untersuchung nicht betroffen, da das Land nun außerhalb des EU-Wettbewerbsregimes steht.

Die Pressemitteilung der CMA Es stellt auch fest, dass die Untersuchung der Kommission zu „ähnlichen Bedenken“ nicht „laufende Probleme abdeckt, die das Vereinigte Königreich betreffen, nachdem es die Europäische Union verlassen hat“. Er fügt jedoch hinzu, dass er sich mit seinen EU-Kollegen „in Verbindung setzen“ werde, während seine eigenen Ermittlungen fortschreiten.

Amazon hat sich in der Region mit anderen Kartellverfahren konfrontiert: Es hat zuvor zugestimmt, Anpassungen an den Bedingungen vorzunehmen, die es Verkäufern nach einer Intervention durch das bietet Bundeskartellamt (FCO) von Deutschland.

Seit letztem Jahr ist die FCO hat auch evaluiert, ob Amazon erfüllt die Schwelle für spezielle Missbrauchsprüfungen nach einer Aktualisierung des nationalen Wettbewerbsrechts, die auf die Marktmacht digitaler Giganten abzielt.

Es ist eine Aussage, Andreas Mundt, Präsident des FCO, sagte, die Entschlossenheit bedeute, dass es in der Lage sein werde, „wirksamer einzugreifen und Amazons potenzielle wettbewerbswidrige Praktiken zu unterbinden“ und sich an einer „parallelen traditionellen Aufsicht über Domain-Missbrauch“ zu beteiligen.

Das bedeutet das Amazon wird mit immer schnelleren kartellrechtlichen Eingriffen in den deutschen Markt konfrontiert, der bei der Aktualisierung digitaler Wettbewerbsregeln der regionalen Kurve voraus ist.

Die bestehenden Verfahren der FCO gegen den E-Commerce-Riesen umfassen eine Untersuchung, die analysiert, inwieweit sie die Preise der Verkäufer auf dem Amazon-Marktplatz durch Mechanismen und Algorithmen der Preiskontrolle beeinflusst; und eine zweite Prüfung der Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenhersteller prüfen, ob Ausschlüsse von Drittanbietern auf Amazon Marketplace einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln darstellen.

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