Spanish English French German Italian Portuguese
Soziales Marketing
HomeRegulierungApple sieht sich in Deutschland besonderen kartellrechtlichen Missbrauchsregelungen ausgesetzt

Apple sieht sich in Deutschland besonderen kartellrechtlichen Missbrauchsregelungen ausgesetzt

Die deutsche Kartellbehörde bestätigte, dass Apple seinen speziellen Missbrauchskontrolltest erfüllt, den es als „überragende Bedeutung für den Wettbewerb auf allen Märkten“ bezeichnet. Die Bezeichnung dauert fünf Jahre.

„Das Unternehmen verfügt mit seinen Smartphones, Tablets und Smartwatches sowie seinen proprietären Betriebssystemen und dem App Store, der einzigen digitalen Vertriebsplattform für Anwendungen und andere Softwareprodukte, über eine dominante oder zumindest starke Stellung auf allen vertikal verbundenen Ebenen.“ verfügbar. sowohl für App-Herausgeber als auch für Apple-Gerätebenutzer“, schrieb er in einem Pressemitteilung.

„Aufgrund dieser engen proprietären vertikalen Struktur und einer installierten Basis von mehr als 2 Milliarden aktiven Geräten weltweit ist Apple in vielfältiger Weise auf miteinander verbundenen Marktebenen und Geschäftsbereichen aktiv und daher in der Lage, seine Nutzer zu vernetzen langfristig in sein komplexes Ökosystem einzubinden. Damit verbunden ist eine starke Regelsetzungsmacht für Dritte, insbesondere App-Entwickler.“

Es handelt sich um die jüngste Feststellung des Bundeskartellamts (BKartA), das Amazon, Google und Meta (Facebook) bereits als Marktmachttest eingestuft hat. Ende letzten Monats wurde außerdem eine Untersuchung zur Wettbewerbsmacht von Microsoft eingeleitet, die noch andauert.

Das Land verabschiedete im Jahr 2021 die Aktualisierung seines nationalen Wettbewerbsregimes mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Bundesregulierungsbehörde befugt ist, sich mit der Marktmacht von Big Tech auseinanderzusetzen, was bedeutet, dass sie dem künftigen gesamteuropäischen Prinzip (dem Gesetz über digitale Märkte) voraus ist Im Laufe dieses Jahres wird die Europäische Kommission sogenannte „Gatekeeper“ des Internets ernennen und eine Reihe erster Betriebsregeln auch auf deren Unternehmen anwenden.

Zu seiner Apple-Entscheidung fügte Andreas Mundt, Vorsitzender des Bundeskartellamtes, in einer Stellungnahme hinzu:

Apple verfügt über eine starke wirtschaftliche Stellung auf den Märkten, die ein Handlungsfeld eröffnet, das von der Konkurrenz nicht ausreichend kontrolliert wird. Auf Basis seiner mobilen Geräte wie dem iPhone betreibt Apple ein leistungsstarkes digitales Ökosystem, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa und der Welt für die Konkurrenz von großer Bedeutung ist. Mit seinen proprietären iOS- und App Store-Produkten nimmt Apple eine Schlüsselposition ein, um im Wettbewerb zu bestehen und Zugang zum Ökosystem und den Kunden von Apple zu erhalten. Diese Entscheidung ermöglicht es uns, gezielt gegen wettbewerbswidrige Praktiken vorzugehen und diese wirksam zu unterbinden.

Die Benennung bedeutet, dass das FCO schneller handeln kann, wenn es Wettbewerbsbedenken erkennt, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie Apple seine Plattformen und Produkte betreibt.

Letztes Jahr leitete die Regulierungsbehörde eine Untersuchung der Tracking-Regeln von Apple und seines App Tracking Transparency (ATT)-Frameworks ein, das Tracking-Berechtigungen für Apps von Drittanbietern regelt, die auf iOS laufen. Das Bundeskartellamt sagte, es untersuche einen Anfangsverdacht, dass diese Regeln Apples eigene Angebote begünstigen und/oder andere behindern könnten.

„Bisher wurde noch keine Entscheidung über die Einleitung eines weiteren Verfahrens gegen Apple getroffen“, hieß es in einer Stellungnahme. freigeben.

Apple wurde mit der Bitte um einen Kommentar zur Entscheidung des FCO kontaktiert, woraufhin ein Apple-Sprecher diese Erklärung übermittelte und bestätigte, dass das Unternehmen plant, Berufung einzulegen:

Apple ist stolz darauf, in jedem Markt, in dem wir geschäftlich tätig sind, ein Treiber für Innovation, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Wettbewerb zu sein. Die FCO-Bezeichnung stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar und lehnt den Wert eines Geschäftsmodells ab, bei dem die Privatsphäre und Sicherheit der Benutzer im Mittelpunkt stehen. Während wir weiterhin mit dem FCO zusammenarbeiten, um Ihre Bedenken zu verstehen, planen wir, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

VERBUNDEN

Lassen Sie eine Antwort

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Kommentarmoderation ist aktiviert. Es kann einige Zeit dauern, bis Ihr Kommentar erscheint.

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden.

ABONNIEREN SIE TRPLANE.COM

Veröffentlichen Sie auf TRPlane.com

Wenn Sie eine interessante Geschichte über Transformation, IT, Digital usw. mit einem Platz in TRPlane.com haben, senden Sie sie uns bitte und wir werden sie mit der gesamten Community teilen.

WEITERE PUBLIKATIONEN

Benachrichtigungen aktivieren OK Nein danke